Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL: www.jugendhilfetag.de veröffentlichten Website des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags/DJHT. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ e.V. ist Träger des Projektes.

Die AGJ möchte allen Menschen die Möglichkeit geben, sich über den Deutschen Kinder -und Jugendhilfetag zu informieren und für alle die Einreichung von Beiträgen (Veranstaltungen/Messestände) sowie die Teilnahme am DJHT in Präsenz zu ermöglichen. Dazu wurde sie maschinenlesbar erstellt, der Aufbau der Seiten wurde klar strukturiert und es wurden möglichst barrierearme Grafiken und Schriften verwendet.

Der Webauftritt des DJHT ist im Wesentlichen barrierefrei im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Grundlage für diese Bewertung ist eine von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des „Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ in Verbindung mit der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0/WCAG 2.1)“. Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten. Es wurden ausgewählte Seiten geprüft. Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Webauftritts schließen.

Derzeit sind die verwendeten Bildelemente noch nicht mit Alternativtexten hinterlegt, dies wird in den nächsten Wochen nachgeholt.

Als Hilfestellung verweisen wir darüber hinaus auf folgende kostenfreie Tools:

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Diese Seite ist im Aufbau und wird in den nächsten Monaten kontinuierlich erweitert. Wir arbeiten daran, immer fristgerecht alle neuen Funktionen in dieser Darstellung zu ergänzen. Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webauftritt stoßen und Ihnen Inhalte nicht zugänglich sind, melden Sie sich bitte bei uns, so dass wir die Barrieren abbauen und Sie bis dahin unterstützen können unter E-Mail: djht@agj.de oder Telefon 0307 4004 0 230.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen wie auch eine Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: emailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Diese Erklärung wurde am 24.11.2023 erstellt.