Messeforum
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

Wie kann es gelingen, junge Menschen, Eltern und Angehörige von Nutzer:innen der Kinder- und Jugendhilfe zur Selbstvertretung anzuregen, zu unterstützen und zu fördern? Wir diskutieren den Prozess und die Ergebnisse einer trägerübergreifenden Konzeptionsphase für die Stadt Dresden.

o Selbstvertretung soll in der Kinder- und Jugendhilfe einen größeren Stellenwert bekommen. Seit 2021 ist mit dem § 4a – „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“ ein Auftrag an die Kinder- und Jugendhilfe ergangen, Selbstvertretungen anzuregen, sie zu fördern und zu unterstützen. Der Paragraf ist relativ unkonkret und wirft viele Fragen auf. Auch wenn es erste Selbstvertretungen schon gibt, ist diese Form der gemeinsamen Vertretung geteilter Interessen durch Nutzer:innen ein Novum für die Kinder- und Jugendhilfe. Zumal sie über die Anregung, Unterstützung und Förderung hinaus auch einbezogen sein sollen in die Fachdiskurse der Jugendhilfeausschüsse und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Das stellt Kommunen und Jugendämter sowie die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt vor große Herausforderungen.
In der Stadt Dresden wurde zur Frage, wie der Paragraf umgesetzt werden kann, ein Projekt entwickelt, indem einerseits aufgearbeitet werden soll, was es an Strukturen schon gibt. Andererseits sollte mithilfe von Befragungen, Expert:innengesprächen und Gruppendiskussionen mit Adressat:innen und Fachkräften entwickelt werden, was es braucht, um Selbstvertretung auszubauen, zu stärken, die Gründung neuer Selbstvertretungen anzuregen und diese in den Diskurs einzubinden.
An dem einjährigen Entwicklungsprojekt waren neben dem Jugendamt Dresden, das Kinder und Jugendbüro Dresden e.V. und der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. und die IU – internationale Hochschule beteiligt. In dem Projekt ist ein Konzept entstanden, mit dem in der Stadt Dresden eingelöst werden kann, was der § 4a SGB VIII verspricht: Die Mitsprache von Nutzer:innen der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu fördern. Im Forum sprechen die Beteiligten über die Ergebnisse und den Prozess der Erarbeitung des Konzepts.

Weiterführende Informationen

http://www.jugendhilferechtsverein.de

https://kijubdd.de/

https://www.iu.de/forschung/projekte/konzeptentwicklung-partizipative-jugendhilfe/

Veranstalter*in

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) ist eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle sowie bietet Orte für Adressat:innen, an denen sie sich begegnen, austauschen, weiterbilden und gemeinsam ihre Interessen vertreten können.