Messeforum
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Vorstellung der Broschüre „Datenschutzrechtlich Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung in Niedersachsen“

Kinder- und Jugendschutz muss als Querschnittsaufgabe verstanden werden und hat daher eine Vielzahl von präventiven Angeboten und Leistungen, durch die den Gefährdungen vorgebeugt werden soll und auch ein ausdifferenziertes Maßnahmenportfolio intervenierende Maßnahmen in Fällen von Kindeswohlgefährdung bereithalten.
Kinder und Jugendliche werden mit vielfältigen und unterschiedlichen Eindrücken, Erfahrungen und Erlebnissen im Alltag konfrontiert. Im Gegensatz zu Erwachsenen können sie diese allerdings zum Teil nicht oder nur unzureichend verarbeiten. Sie brauchen eine Welt, die sie dabei unterstützt, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und sie zudem vor negativen Einflüssen und Gefährdungen schützt.
Eine Maßnahme ist dabei der Leitfaden „Vertrauensschutz im Kinderschutz“. In diesem werden wichtige Fragen umfangreich beantwortet und durch die fachlichen Empfehlungen für alle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und für die Akteure, die mit jungen Menschen arbeiten, ein rechtssicherer Umgang gewährleistet. Der Leitfaden greift hierfür wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis auf und bietet passende Antworten. Besonders hervorzuheben ist, dass die konkreten Fallbeispiele für klare Verfahrensabläufe und Einschätzungen sorgen können und somit schneller und sicher gehandelt werden kann.
Datenschutz ist allgegenwärtig und durch die Sicherstellung des Datenschutzes werden unsere Persönlichkeitsrechte in den Blick genommen und geschützt, denn das Recht auf »informationelle Selbstbestimmung« ergibt sich aus dem Grundgesetz.
Ein weiterer Aspekt des kontrollierenden – eingreifenden Kinder- und Jugendschutzes ist es Kinder und Jugendliche vor Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften richten sich deshalb an Erwachsene, Gewerbetreibende, Online-Anbieter usw. und reglementieren ihr Handeln mit Blick auf Angebote, die sich auch an Kinder und Jugendliche richten. Am 01.04.2003 traten zeitgleich das bundesweite Jugendschutzgesetz –JuSchG und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV in Kraft.
Zielsetzung des so genannten erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) sind präventive Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern.
Unter den strukturellen Kinder- und Jugendschutz fallen die Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. sie verhindern sollen. Ziel sind kinder- und jugendgerechte Lebensbedingungen. Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie/familien_kinder_und_jugendliche/kinder_jugendliche/kinder_und_jugendschutz/kinder-und-jugendschutz-14295.html

Veranstalter*in

Als oberste Landesbehörde gestaltet das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit rund 400 Beschäftigten die Sozialpolitik und steuert die Sozialleistungen des Landes als überörtlicher Sozialhilfeträger. Das zum Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege und karitativen Organisationen die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen sicher. Das Ministerium ist Aufsichtsbehörde für die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Im Bereich der Pflegeversicherung wirkt es mit bei der Planung und Finanzierung der pflegerischen Infrastruktur.Im Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik fördert das Ministerium eine umfangreiche Palette an Projekten, zum Beispiel um Jugendlichen einen guten Start in Ausbildung oder Arbeit zu ermöglichen. Für die junge Generation werden auch familienpolitische und generationsübergreifende Programme entwickelt und umgesetzt.