Vortrag + Diskussion
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Die Bedarfe an Unterstützung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen sind facettenreich, für eine verbesserte soziale Teilhabe müssen bestehende Lücken der kommunalen Infrastruktur geschlossen werden. Welche Anforderungen stellen sich an eine partizipative rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit?
Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein uneingeschränktes Recht auf eine gleichberechtigte soziale Teilhabe.
In schwierigen Lebenslagen sind junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren besonders auf gute kommunale Infrastrukturen angewiesen, um in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt zu werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche Formate der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (RÜZ), beispielsweise in Form von Jugendberufsagenturen, entstanden. Das ursprüngliche Ziel, junge Menschen aus einer Hand am Übergang Schule/Beruf zu unterstützen, bedient nur eine von vielen Bedarfslagen junger Menschen.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, über all ihre Handlungsfelder hinweg die Teilhabe und Integration von jungen Menschen in die Gesellschaft zu unterstützen und durch passgenaue Angebote die individuelle Handlungskompetenz der jungen Menschen, aber auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Sozialrechtskreise zu stärken.
Insbesondere durch die Regelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes zum Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger (§ 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 36b SGB VIII), die sog. „Coming-Back-Option“ (§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB VIII) sowie durch die Regelungen zur Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII) gibt es einen gesetzlichen Auftrag Übergänge kommunal rechtskreisübergreifend zu gestalten.
Nicht nur deshalb besteht eine besondere Notwendigkeit einer guten RÜZ im Sinne der jungen Menschen.
In zwei Kurzvorträgen beleuchtet das Beratungsforum Erfahrungen der wissenschaftlichen Begleitung des ESF Plus-Programms JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst 2022-2027) und stellt Beispiele gelingender partizipativer RÜZ in kommunalen Infrastrukturen gemeinsam mit kommunalen Akteur*innen vor.
• Auf konzeptioneller/theoretischer Ebene wird dargestellt, wie junge Menschen sich aktuell zwischen den Rechtskreisen bewegen und welche Teilhabebarrieren im Hilfesystem bestehen (bisherige Erkenntnisse aus Leaving Care Projekten, theoretische Befunde etc.)
• Aus Daten des Monitorings sowie weiteren Erkenntnissen der wissenschaftlichen Begleitung werden Ergebnisse präsentiert, welche Bedarfe junge Menschen in der Begleitung in schwierigen Lebenslagen zwischen unterschiedlichen Diensten und Rechtskreisen haben und wo besondere Lücken in der Zusammenarbeit sozialer Dienste auszumachen sind.
• Beispiele guter Praxis in der partizipativen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sowie Projekte mit innovativen Wohnformen werden vorgestellt.
Weiterführende Informationen
https://beratungsforum-jugend.de/
https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-sozial-und-organisationspaedagogik-1/
Veranstalter*in
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) ist eine bundesweit und - als deutsche Sektion der Fédération Internationale des Communautés Educatives ( FICE ) - auch international tätige Fachorganisation der erzieherischen Hilfen.
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung
Projekt / Fachbereich
Beratungsforum des ESFplus Programms JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit