Vortrag + Diskussion
Deutscher Caritasverband e.V.
In diesem Vortragsformat soll erörtert werden, wie sich unternehmerische Risiken in der Kinder- und Jugendhilfe abfedern lassen, durch einen verhandelbaren Risikozuschlag.
In den Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre, wie der Pandemie, dem Hochwasser 2021 und bei Engpässen der Energieversorgung, standen stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor enormen Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Klimakrise und der veränderten Sicherheitslage solche Ereignisse in Zukunft eher zu als abnehmen werden. In Deutschland wird zum Beispiel eine sichere und störungsfreie Stromversorgung nahezu als selbstverständlich angesehen, während zeitgleich durch Digitalisierung und Vernetzung die Abhängigkeiten von einer funktionierenden Stromversorgung stetig zunehmen. Die Gründe für Ausfälle können vielfältig sein: Unfälle, Unwetterereignisse oder auch terroristische Anschläge.
Nicht nur die äußeren Rahmenbedingungen verändern sich drastisch, sondern auch die pädagogische Arbeit der Träger und Einrichtungen birgt unberechenbare Risiken. Die Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Entwicklung von neuen Konzepten für besondere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen im Kinderschutz, der hohen Auslastung von Einrichtungen, gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen bergen Risiken, die nicht kalkuliert werden können. Gerade bei der Versorgung und Betreuung von jungen Geflüchteten zeigt sich in den letzten zwanzig Jahren eine Wellenbewegung bei den Belegungsplätzen ab. Damit Einrichtungen nachhaltig wirtschaften können und all diese Unwägbarkeiten angemessen einzubeziehen will sich diese Veranstaltung der Debatte zu einem Risikozuschlag stellen.
In jüngster Zeit gerät neue Bewegung in die Debatte. Denn bislang waren diese nur bei Leistungen des SGB XI durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dem Grunde nach abgesichert und bei Leistungen des SGB XII zumindest durch ein Landessozialgericht bestätigt. Das Bundessozialgericht hat allerdings den Forderungen nach einem pauschalierten Risikozuschlag (z.B. in Höhe von vier Prozent) eine Absage erteilt. Vielmehr müsse das einrichtungsindividuelle unternehmerische Risiko dargelegt und begründet werden. Bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, sind aber die Entgelte für den laufenden Vereinbarungszeitraum gemäß § 78d Abs. 3 SGB VIII neu zu verhandeln. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Veränderung (z.B. Tarifsteigerungen) Neuverhandlungen auslöst. Nur eine unvorhersehbare wesentliche Veränderung kann eine Neuverhandlung der Entgelte bewirken.
Weiterführende Informationen
https://www.curacon.de/neuigkeiten/neuigkeit/risikozuschlaege-in-der-kinder-und-jugendhilfe
https://www.ijosblog.de/die-ausweisung-von-gewinnmargen-in-entgeltkalkulationen-der-jugendhilfe/
https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2017/artikel/streitfall-risikozuschlag
Veranstalter*in
Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche in Deutschland. Die Caritas ist bundesweit Träger u.a. von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Sie tritt für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein.
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung