Vortrag + Diskussion
AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
Zwischen öffentlichen und freien Trägern sind gem. § 77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen abzuschließen. Der AFET hat in 2024 eine Orientierungshilfe erarbeitet, die Grundlage für die Fachveranstaltung sein wird.
In der bundesweit differenzierten Jugendhilfelandschaft ist es kein einfaches Unterfangen zwischen öffentlichen und freien Trägern Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen gemäß § 77 SGB VIII abzuschließen.
Trotz der jeweiligen örtlichen Besonderheiten hat der AFET bereits vor Jahren das „AFET-Modell der Fachleistungsstunde für ambulante Hilfen“ als Orientierungshilfe für die Verhandlungen erarbeitet, zudem eine Arbeitshilfe zu Fachleistungsstunden herausgegeben. Diese Veröffentlichungen haben große bundesweite Resonanz erfahren, da sie als Grundlage für die Verhandlungen Verwendung fanden.
Nunmehr wurden die Veröffentlichungen in einer AG des AFET 2024 im bewährten kooperativen, dialogischen Prozess von öffentlichen wie freien Trägern zusammengefasst, neu bearbeitet und aktualisiert. In der Fachveranstaltung werden die wesentliche Aspekte für die Vereinbarung ambulanter Leistungen in den Erziehungshilfen nach § 77 SGB VIII sowie erarbeitete Ergebnisse von zwei AG-Mitgliedern (eine Mitarbeiterin eines freien Trägers sowie einem Vertreter eines öffentlichen Trägers) gemeinsam vorgestellt. Zudem gibt es Raum zum Austausch, für Fragen und Anmerkungen.
Weiterführende Informationen
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung
Projekt / Fachbereich
AFET-AG Ambulante Fachleistungsstunden