Projektpräsentation
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Seit Inkrafttreten der Vormundschaftsrechtsreform werden vermehrt ehrenamtliche Vormund:innen bestellt. Ihr Zusammenwirken mit Fachkräften in der stationären Jugendhilfe ist nicht immer reibungslos. Ansätze für eine konstruktive Gestaltung dieser Kooperationen werden vorgestellt.
Die jüngste Reform des Vormundschaftsrechts hat eine Reihe von Änderungen mit sich gebracht; u.a. die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts vor den beruflich geführten Vormundschaften (Berufs-, Vereins-, Amtsvormund:innen). Der Gesetzgeber betont als Vorzüge ehrenamtlicher Vormundschaften: mehr Zeit, Engagement und persönliche Zuwendung.
Verschiedene gesetzliche Vorschriften sollen die Chancen verbessern, dass Ehrenamtliche – ob bürgerschaftlich engagierte Dritte, Angehörige, Pflegeeltern oder Bezugspersonen – als Vormund:innen bestellt werden. Vielerorts haben Jugendämter sog. Koordinierungsstellen aufgebaut, um eine strukturierte Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen zu fördern.
Für Fachkräfte in stationären Einrichtungen steigt dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass sie es nicht mehr nur mit Amtsvormund:innen zu tun haben, sondern dass in den Wohngruppen auch Ehrenamtliche als Vormund:innen „auftauchen“.
Berichte aus der Praxis zeigen, dass die Zusammenarbeit mit Einzelvormund:innen nicht immer reibungslos verläuft. Als Stolpersteine bei der Etablierung eines guten Kooperationsverhältnisses lassen sich mehrere Kontexte identifizieren, etwa: Unsicherheiten bei Fachkräften zu vormundschaftsrechtlichen Fragen und zu ihren Entscheidungsbefugnissen; Vorbehalte gegenüber einer Aufgabenwahrnehmung durch Ehrenamtler:innen und befürchtete negative Auswirkungen. Auf Seiten der Ehrenamtlichen können Unsicherheiten, Unerfahrenheit oder auch individuell überschießende Ansprüche die Zusammenarbeit erschweren.
Deutlich wird aber auch, dass Ehrenamtliche einzelfallbezogen eine gute und bedarfsgerechte Vertretung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen bieten können und sie oftmals Aufgaben übernehmen, die aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in vielen Einrichtungen nicht (mehr) uneingeschränkt gewährleistet werden können (z.B. Begleitung zu zeitintensiven Arzt- oder schulischen Terminen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitaktivitäten unterschiedlicher Art).
Geplanter Ablauf: In der Veranstaltung werden die Referent:innen praxisorientiert Rahmenbedingungen skizzieren, die aktuell die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Vormund:innen und hauptamtlichen Fachkräften beeinflussen (30 Minuten). Im Austausch mit den Teilnehmenden erarbeiten die Referent:innen mittels Metaplanverfahren, Gallery Walk u.ä. Strategien zur Etablierung einer guten Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen (45 Minuten). Abschließend werden konkrete Ansätze zur Kooperationsförderung (z.B. Handouts) in der praktischen Arbeit in der stationären Jugendhilfe vorgestellt (15 Minuten).
Dabei ist intendiert, Wissen über vormundschaftsbezogene Aspekte im Allgemeinen und über das Ehrenamt in der Vormundschaft im Besonderen zu vermitteln, die verschiedenen Perspektiven immer wieder an Interesse und Wohl der betreffenden Kinder und Jugendlichen auszurichten sowie die Sichtweisen von „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ anzuerkennen und pragmatisch-konstruktiv aufeinander zu beziehen.
Weiterführende Informationen
Adressat*innen
Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe