Panel
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Der Teilhabebegriff wurde mit dem KJSG neu in das SGB VIII eingeführt. Mit der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem 1.1.2028 besteht die Chance einer paradigmatischen Neuorientierung der Kinder-und Jugendhilfe die im Rahmen des Panels ausgelotet werden soll.

Der Teilhabebegriff wurde mit dem KJSG neu in das SGB VIII eingeführt. Mit seiner Einführung in die Leitnorm (§ 1 SGB VIII) wurden die Grundlagen einer Neuausrichtung gelegt, die alle Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe durchzieht. Mit der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem 1.1.2028 besteht die Chance einer paradigmatischen Neuorientierung der Kinder-und Jugendhilfe die im Rahmen des Panels ausgelotet werden soll. Die Ermöglichung von Teilhabe ist die konsequente Weiterentwicklung einer Kinder- und Jugendhilfe, die in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Teilhabe fokussiert auf die Ermöglichung der Mitgestaltung von Gesellschaft und der Realisierung von gleichberechtigten Zugangschancen zu gesellschaftlichen Gütern. Teilhabe nimmt alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick. Die historische Chance besteht darin, dass die Ressourcenallokation weniger stark an Problemen festgemacht wird, sondern an den konkreten Realisierungsbedingungen von Teilhabe.

In einem einleitenden pointierten Vortrag werden die fachpolitischen Dimensionen des Teilhabebegriffs präsentiert. Die Vertiefung findet im Rahmen einer Diskussionsrunde im Wechsel mit Kurzinterviews statt. Teilnehmende sind junge Menschen, Vertretungen der Wissenschaft, der Kommunen, der Länder und des Bundes.

Veranstalter*in

Ministerium

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung