Panel
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
(Gewalt-)Delinquenz im Kindes- und Jugendalter erfährt vor dem Hintergrund der Berichte über schwere Straftaten und ansteigender Zahlen der Polizei hohe mediale und politische Aufmerksamkeit. Hier steht vor allem die Jugendhilfe (im Strafverfahren) in der Verantwortung für die jungen Menschen.
In den Jahren nach Corona ist die Anzahl junger Menschen, die von der Polizei tatverdächtigt werden, kontinuierlich gestiegen. Regelmäßig mit der Präsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik im Frühjahr rückt Delinquenz im Kindes- und Jugendalter in die mediale und politische Aufmerksamkeit. Hinzu kommen Berichte über einzelne besonders schwerwiegende Gewalttaten von jungen Menschen, die den öffentlichen Diskurs prägen und nicht selten in reflexartige politische Forderungen münden, wie etwa Strafverschärfungen oder die Absenkung des Strafmündigkeitsalters. Hier steht nicht nur die Jugendhilfe im Strafverfahren in der Verantwortung, sondern die Jugendhilfe insgesamt: die Jugendhilfe im Straferfahren ist für die Beratung und Begleitung der jungen Tatverdächtigen während des gesamten Strafverfahrens zuständig, die Jugendhilfe hat aber vor allem geeignete Angebote für junge Menschen in Krisen vorzuhalten und es gilt, sich am fachpolitischen Diskurs zu beteiligten, um negative Auswirkungen für delinquente junge Menschen zu vermeiden.
In dem geplanten Panel wird zunächst ein Überblick über die Entwicklungen der (Gewalt-)Delinquenz im Kindes- und Jugendalter im Hell- und Dunkelfeld (DJI, Holthusen) gegeben. In einem zweiten wissenschaftlichen Input wird ein Überblick über die jüngeren Gesetzesreformen im Jugendgerichtsgesetz, im SGB VIII und weiterer Gesetze wie dem Konsumcannabisgesetz sowie deren Umsetzung gegeben (Universität Kassel, Höynck). Auf dieser Basis sollen in einer Roundtable-Diskussion von Wissenschaft und Fachpraxis mit Beteiligung der Panelteilnehmer:innen u.a. folgende Fragen mit Blick auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für jungen Menschen im Strafverfahren diskutiert werden:
• Wie kann die Jugendhilfe die hochbelastete Gruppe von jungen Menschen, die immer wieder Abbrüche erlebt erfahren haben, fachlich angemessen begleiten und unterstützen und welche Ressourcen braucht sie dafür? Wie können institutionelle Verschiebebahnhöfe vermieden werden?
• Was kann die Jugendhilfe in Bezug auf tatverdächtige Kinder leisten?
• Wie können Jugendhilfeangebote justizielle Sanktionen ersetzen?
• Wo liegen aktuelle Herausforderungen für die Jugendhilfe im Strafverfahren an der Schnittstelle zur Justiz?
• Welche Herausforderungen stellen sich bei den ambulanten sozialpädagogischen Angeboten und wie können freiheitsentziehende Sanktionen wie der Jugendarrest weiter zurückgedrängt werden? Welche stationären Angebote der Jugendhilfe können Untersuchungshaft vermeiden bzw. verkürzen?
• Wie kann es gelingen, bedarfsgerechte Angebote für junge Volljährige vorzuhalten?
• Welche weiteren Reformbedarfe gibt es?
Weiterführende Informationen
https://www.dji.de/jugendkriminalitaet
Veranstalter*in
Die DVJJ fördert als Deutschlands Fachverband für Jugendkriminalrecht die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und berät unabhängig zu kriminalpolitischen und praxisrelevanten Fragestellungen.
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung