Workshop
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Die Entwicklung und Erprobung eines Qualitätsentwicklungsverfahrens in Jugendämtern stehen im Fokus dieses Workshops. Grundlage sind insbesondere Erfahrungen aus einem entsprechenden Pilotprojekt zur Umsetzung des § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW sowie die Ergebnisse einer begleitenden Evaluation.
Bei der Sicherung des Rechts von Kindern auf ein geborgenes und gesundes Aufwachsen nehmen Jugendämter eine zentrale Rolle ein. Ihre vielfältigen Aufgaben umfassen insbesondere die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. Um die Jugendämter darin zu unterstützen, sieht das Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 die Durchführung eines verbindlichen, landesweiten Qualitätsentwicklungsverfahrens vor. Diese Regelungen traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Hierfür wurde im Rahmen eines Pilotprojekts mit Evaluation ein Verfahren entwickelt. Dieses beinhaltet Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie die Evaluation und fachliche Einordnung von Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt. Jugendämter werden hierbei umfangreich beteiligt und wirken aktiv mit. Das Verfahren zielt darauf ab, Qualitätsentwicklungsthemen in jedem Jugendamt zu identifizieren, hierzu Empfehlungen gemeinsam mit dem Amt zu entwickeln und damit Lern- und Entwicklungsprozesse in der Organisation anzustoßen. Ziel ist aber auch, durch zusammengeführte Berichte über Jugendämter hinweg Erkenntnisse zum Stand und zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen.
Im Rahmen des Pilotvorhabens wurde konkretisiert und erprobt, ob die Jugendämter durch die Qualitätsentwicklung tatsächlich im Hinblick auf ihre Kinderschutzarbeit unterstützt werden können. Teilnehmende Jugendämter wurden vor und nach der Qualitätsentwicklung multimethodisch befragt. Angenommen wird, dass die durch diese Fall- und Strukturanalysen angeregte Qualitätsentwicklung in den Jugendämtern zu einer nachhaltigen Verbesserung der Kinderschutzarbeit führt.
Zum Zeitpunkt der Veranstaltung liegen Ergebnisse aus mindestens 18 beteiligten Jugendämtern vor.
Im Rahmen des Workshops sollen gemeinsam mit den Teilnehmenden drei Fragen vertiefend diskutiert werden:
Wie kann solches ein Qualitätssicherungsverfahren im Jugendamt umgesetzt werden (Konzeption, Rahmenbedingungen, Ressourcen)?
Welche wiederkehrenden Qualitätsentwicklungsthemen werden deutlich und wie können diese eingeordnet werden?
Welche Rückmeldungen geben die Jugendämter selbst bzgl. ihrer Erwartungen, Erfahrungen oder Herausforderungen mit Blick auf ein solches Qualitätssicherungsverfahren?
Weiterführende Informationen
Veranstalter*in
Forschung zu Kindern, Jugendlichen und Familien an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Fachpraxis
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung
Projekt / Fachbereich
Fachgruppe F3 Familienhilfe und Kinderschutz