Vortrag + Diskussion
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Die beiden Landesjugendämter in NRW haben gemeinsam mit 12 Jugendämtern eine Empfehlung für die Personalbemessung im Allgemeinen Sozialen Dienst nach § 79a Abs. 3 SGB VIII entwickelt. Grundlage dafür sind Kernprozesse aus vorhandenen Empfehlungen und Arbeitshilfen, die teilweise ergänzt wurden
Mit dem KJSG ist in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Verpflichtung aufgenommen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ein Verfahren zur Personalbemessung nutzen.
Mit dem Grundlagenpapier „Wie viel Personal braucht das Jugendamt?“ der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter wurde ein erster Überblick über die Methoden der Personalbemessung vorgelegt. Aufbauend auf dieser Grundlage haben die NRW-Landesjugendämter die Empfehlung zur Personalbemessung in den (Allgemeinen) Sozialen Diensten ((A)SD) sowohl für die Leitungskräfte als auch für die Fachkräfte erarbeitet. Die Empfehlung beschreibt konkret, wie das Personal im ASD in einem analytischen Verfahren eingeschätzt werden kann. Die Beschreibung der Kernprozesse sowie zwei Berechnungstools unterstützen darüber hinaus bei der Übertragung des Konzeptes auf die konkreten Bedingungen vor Ort.
Veranstalter*in
Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung und erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen.
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Politik & Verwaltung
Projekt / Fachbereich
LVR-Landesjugendamt Rheinland/LWL-Landesjugendamt Westfalen