Workshop
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

Der Workshop soll die Kriterien einer kindgerechten Justiz und die Erkenntnisse zum Stand der Umsetzung vorstellen, um gemeinsam mit den Teilnehmenden die Erfahrungen aus der Praxis hinsichtlich Best Practice und Hürden in der Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem zu identifizieren.

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeug*innen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.

Die UN-Kinderrechtskonvention, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte, enthalten zahlreiche Vorgaben für kindgerechte Justizverfahren. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.

Studien zeigen, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl die Verfahren ihre Interessen betreffen und weitreichende Folgen für sie haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht informiert und beteiligt. Umfragen zeigen, dass Kinder sich wünschen besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Dies erfordert auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über entsprechende Kenntnisse verfügen und ein interdisziplinärer Austausch stattfindet.

In Kooperationsprojekten haben die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks Kriterien für eine kindgerechte Justiz in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren herausgearbeitet, ihre Anwendbarkeit in der Praxis erprobt und den Stand der Umsetzung in der deutschen Gerichtspraxis untersucht.

Die derzeitigen Erkenntnisse zeigen einen heterogenen Umsetzungsstand der Kinderrechte im deutschen Justizsystem. Die Verwirklichung der Kinderrechte ist häufig abhängig von Bundesland, Gerichtsstandort und dem individuellen Engagement der beteiligten Fachkräfte. Um allen Kindern einen Zugang zum Recht zu garantieren, ist eine systematische Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem notwendig.

Im Workshop sollen die Kriterien an eine kindgerechte Justiz und die derzeitigen Erkenntisse zum Stand der Umsetzung vorgestellt werden. Hierauf aufbauend soll mit den Teilnehmenden die Erfahrungen aus der Praxis, best practice und Hürden in der Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem identifiziert und diskutiert werden.

Weiterführende Informationen

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte/kindgerechte-justiz/

Veranstalter*in

Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten.

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung

Projekt / Fachbereich

Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention (DIMR) Koordinierungsstelle Kinderrechte (DKHW)