Workshop
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Kinder von Inhaftierten Eltern sitzen zwischen den Stühlen der Systeme von Strafvollzug und Jugendhilfe. Sie werden "unschuldig mitbestraft" und brauchen die Unterstützung der Jugendhilfe zur Verwirklichung ihrer Kinderrechte auf Information, Teilhabe und Kontakt zum inhaftierten Elternteil.

Kinder von inhaftierten Eltern stehen vor einer besonderen Lebenssituation, die psychische, soziale und körperliche Auswirkungen haben kann. Sie befinden sich zwischen den Systemen von Strafvollzug und Jugendhilfe und benötigen dringend Unterstützung, um ihre Rechte auf Information, Teilhabe und Kontakt zum inhaftierten Elternteil verwirklichen zu können.

In Deutschland sind schätzungsweise über 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen, was sie in besonderer Weise belastet und gefährdet. Sie sind als vulnerable Gruppe anerkannt. Eine gute Kontaktqualität zum inhaftierten Elternteil ist entscheidend für ihre Entlastung.

In diesem Kontext stellt ein erfahrener Träger die besondere Lebenssituation der Kinder und Angehöriger von Inhaftierten mittels geeigneter Filmsequenzen und Folien vor. So werden Einblicke in die Herausforderungen gegeben, denen sich Kinder Inhaftierter gegenüberstehen, sowie mögliche Lösungsansätze und Best Practices präsentiert.

Kinder von Inhaftierten und ihre Familien sind Adressat:innen der Jugendhilfe. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Jahr 2023 betont, „dass die besondere Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit inhaftierten Elternteilen noch stärker in den Blick zu nehmen ist und eingeleitete Maßnahmen der Justiz bedarfsgerecht durch Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe ergänzt und flankiert werden sollen. Bestehende Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe sollen stärker einbezogen und entsprechend des spezifischen Bedarfes erweitert werden".

Welche Unterstützungsbedarfe haben die Kinder und ihre Familien in dieser belastenden Lebenssituation? Diese Frage zielt auch auf die Kinder- und Jugendhilfe, in der das Thema „Kinder von Inhaftierten“ bislang wenig im Blick ist. Welche Leistungen für Kinder, für inhaftierte Elternteile, für den anderen Elternteil, für die gesamte Familie kann die Kinder-und Jugendhilfe anbieten? An welchen (Verbindungs-)stellen zu anderen Systemen gilt es Hürden, Zugangs- und Zuständigkeitsschwierigkeiten zu überwinden? Wie kann die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Strafvollzug gestaltet werden? Wie kann die Kinder-und Jugendhilfe einen Beitrag dazu leisten, dass die Interessen der Kinder Inhaftierter in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht sicherheitspolitische Aspekte überwiegen?

Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, wie eine gelungene Kooperation zwischen Justizvollzug und Jugendhilfe etabliert werden kann. Dafür wird die Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten vorgestellt, das politische und gesellschaftliche Fundamente für nachhaltige Lösungen und neue Maßnahmen in Deutschland schafft. Der Fokus liegt dabei auf strukturgebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern inhaftierter Eltern. Entscheidungsträger und Stakeholder aus Kinder- und Jugendhilfe, Justiz, Soziales sowie Strafvollzug werden dafür eingebunden.

Weiterführende Informationen

http://www.netzwerk-kvi.de

Veranstalter*in

Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung und erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen.

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung