Vortrag + Diskussion
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland möchten auf ihrem Fachtag gemeinsam mit Wissenschaftsvertreter*innen und Fachkräften Antworten finden, welche Anforderungen sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem bei der Umsetzung der Normierung nach § 42 SGB VIII stellen.
Bei der Inobhutnahme handelt es sich um eine sozialpädagogisch betreute Schutzgewährung für Kinder und Jugendliche – verbunden mit rechtlich normierten fachlichen Standards. Hier ist der Staat in der Pflicht, das Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen sicherzustellen: Das Jugendamt muss Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen, wenn diese aufgrund ihres Schutzbedürfnisses darum bitten (Selbstmelder*innen) oder wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. In beiden Fällen sind die Personensorgeberechtigten zu informieren bzw. einzubeziehen, solange dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Die Inobhutnahme ist demzufolge eine der intensivsten sozialpädagogischen Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere im Hinblick auf die damit verbundene Zielsetzung der Gefährdungsabwendung ist von entscheidender Bedeutung, dass das Kind oder der*die Jugendliche und die Eltern nachvollziehen können, was die Inobhutnahme konkret für sie bedeutet. Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 ist das Jugendamt bei einer Inobhutnahme zur umfassenden, adressatenorientierten Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personen- bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet. Laut § 42 Abs. 2 SGB VIII soll das Jugendamt das Geschehen verständlich und nachvollziehbar erklären, um Ängste abzubauen und zu vermeiden, dass mit der Inobhutnahme zusätzlich zu der sie auslösenden Krisensituation weitere Kindeswohlbeeinträchtigungen entstehen.
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland möchten auf dieser Veranstaltung gemeinsam mit Wissenschaftsvertreter*innen, Fachkräften und Hilfeadressat*innen Antworten auf diese Fragen finden und diskutieren, welche Anforderungen sich – auch mit Blick auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen – stellen. Nicht zuletzt wird erörtert, welche Unterstützung die Fachpraxis bei der Umsetzung der Normierung nach § 42 SGB VIII aktuell braucht.
Weiterführende Informationen
https://afet-ev.de/undhttps://www.bvke.de/
Veranstalter*in
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) ist eine bundesweit und - als deutsche Sektion der Fédération Internationale des Communautés Educatives ( FICE ) - auch international tätige Fachorganisation der erzieherischen Hilfen.
Adressat*innen
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Wissenschaft & Lehre