Digitale Lunch Break Session
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Die quantitative und qualitative Umsetzung ist Thema der Session.

Sowohl die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Förderung im Ganztag als auch die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildung und Betreuung hängt entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab. Bund und Länder bekennen sich dazu, den Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität voranzutreiben. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau von Ganztagsplätzen innerhalb des Investitionsprogramms Ganztagsausbau. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung leistet der Bund ab 2026 stufenweise aufsteigend auch seinen Beitrag an den Betriebskosten, ab 2020 wird sich dieser Beitrag dauerhaft auf 1,3 Mrd. Euro jährlich belaufen.
Nicht nur finanziell begleitet der Bund den Ganztagsausbau. Der Bund unterstützt aktiv den länderübergreifenden Austausch zur Qualitätsentwicklung ganztägiger Bildung und Betreuung. Der Ganztagskongress ist ein wichtiger Ort hierfür. Aber auch im Bund-Länder-Koordinierungsgremium, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Umsetzung und Qualität und dem Zivilgesellschaftlichen Dialog werden wichtige Diskussionen zur Weiterentwicklung des Ganztags geführt. Studien und Fachtagungen des Bundes setzen Impulse und zeigen innovative Wege für die Vorbereitung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung auf.

Die KMK hat 2023 unter Anhörung der JFMK, des Bundes und zivilgesellschaftlicher und fachpolitischer Organisationen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschulen und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erarbeitet und hat diese am 12. Oktober 2023 beschlossen. Auf der gemeinsamen Konferenz von KMK und JFMK am 13. Oktober 2023 haben diese vereinbart einen intensiven Austausch über die Verwirklichung der Ansprüche auf ganztägige Bildung und Betreuung sowie die auskömmliche Infrastruktur fortzuführen sowie betont, dass zusätzlich zum quantitativen Ausbau auch die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität ganztägiger Angebote zur Förderung der Kinder im Grundschulalter sowie die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für gute Qualität in den Fokus genommen werden müssen.

Weiterführende Informationen

https://www.recht-auf-ganztag.de/

Adressat*innen

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe

Wissenschaft & Lehre

Projekt / Fachbereich

Abteilung 5, Referat 515 "Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern"