Vortrag + Diskussion
Europe@DJHT
Deutscher Caritasverband e.V.

Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung werden häufig diskriminiert, auch in Bezug auf die Reisefreiheit, die durch die Brüssel IIb-Verordnung eingeschränkt ist. Daraus ergeben sich Konsequenzen und Hürden für Schulen, Jugendämter, Vereine, Hilfen zur Erziehung.

Durch den Kontakt mit Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen lernen Jugendliche, Toleranz, Offenheit und interkulturelle Kompetenz zu entwickeln. Sie lernen, sich in verschiedenen kulturellen Kontexten zurechtzufinden und kulturelle Unterschiede zu respektieren. Zudem ermöglicht es der Aufenthalt im Ausland Jugendlichen, sich selbst besser kennenzulernen und ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen. Sie können so ihre Perspektiven erweitern, neue Interessen entdecken und sich persönlich weiterentwickeln. Junge Menschen lernen, sich in verschiedenen kulturellen Kontexten angemessen zu verhalten, Missverständnisse zu vermeiden und erfolgreiche zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen. Eine Vielzahl von Argumenten, die Hilfen zur Erziehung europäisch zu denken.
Das hört sich einfach an, ist in der Praxis mehr als kompliziert!
Wenn Kinder und Jugendliche das Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe nutzen, kommt es zu vielfältigen Einschränkungen, den europäischen Gedanken zu leben. Bei jedem Grenzübertritt muss im Vorfeld durch das belegende Jugendamt ein Konsultationsverfahren für das Kind oder den Jugendlichen durchlaufen werden. Dies ist in der Brüssel IIb-Verordnung, einer europäischen Verordnung für internationale Sorgerechtskonflikte, geregelt. Das gastgebende Land muss dabei seine Zustimmung geben, dass der junge Mensch ins Land reisen und dort verweilen darf. Gleichzeitig existieren in jedem gastgebenden Land eigene Vorgehensweisen für die Umsetzung der Brüssel IIb-Vorordnung. Dies führt häufig zu Schwierigkeiten. Jugendhilfeangebote im Ausland, Reisen wie Ferienfahrten mit der Wohngruppe, spontane Tages- oder Freizeitbesuche im grenznahen Ausland sind dadurch kaum bis nicht mehr möglich. Gleiches gilt für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen wie dem Kirchentag, internationale Camps von Vereinen, Klassenfahrten oder Bildungsreisen.
Im Ergebnis bedeutet das für Kinder und Jugendliche aus den Hilfen zur Erziehung, dass ihnen die Teilnahme an einer Fahrt ins europäische Ausland meist verwehrt bleibt.

Weiterführende Informationen

http://•www.bvke.de

http://•www.be-ep.de

http://•Verordnung-2019/1111-EN-EUR-Lex(europa.eu)

Veranstalter*in

Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche in Deutschland. Die Caritas ist bundesweit Träger u.a. von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Sie tritt für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein.

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung