Panel
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
Thema dieses Panels ist die Beteiligung junger Menschen bei der Suche nach Schutz. Wir sprechen über Erfahrungen von Straßenkindern und leiten daraus die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Notschlafstellen ab. Was braucht es dafür?
Dieses Panel ist eine Veranstaltung des Verbunds sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) NRW e.V., Beratungsstelle Ruhr/Niederrhein, in Kooperation mit den Notschlafstellen für Jugendliche „Schlaf am Zug“ und „Raum 58“.
Partizipation darf nicht zu einer leeren Worthülse verkommen. Die Erfahrung von Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit in der individuellen Hilfe ist auch im Kontext des Veranstaltungsthemas „Demokratie durch Teilhabe verwirklichen“ relevant, denn nur, wenn junge Menschen am eigenen Leib erfahren, dass Beteiligung ihr Recht ist, können sie verstehen, warum sie in einer demokratischen Gesellschaft als „bürgerliche Pflicht“ bezeichnet wird. Die Beteiligung junger Menschen an der Auswahl und Ausgestaltung ihrer Hilfen ist nicht nur aus fachlicher Sicht geboten, sie ist auch mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) gesetzlich gestärkt und verankert worden.
Aber wie kommen wir unserer Verpflichtung nach, wenn junge Menschen Lösungsstrategien entwickelt haben, die z.B. mit den Rahmenbedingungen einer Inobhutnahme nicht im Einklang stehen? Was können wir tun, wenn sie noch nicht bereit sind, sich (wieder) auf pädagogische Prozesse einzulassen? Wie kann es uns gelingen, die Hürde ins Hilfesystem so niedrig wie möglich zu halten?
Eine Antwort darauf sind Notschlafstellen für Minderjährige, in denen Jugendliche zu Beginn auch anonym ohne bürokratische Hürde als Selbstmelder*in Schutz, Grundversorgung und ein Bett für die Nacht erhalten können.
Ob es in einer Kommune eine Notschlafstelle für Minderjährige gibt oder nicht, hängt vom Willen der kommunalen Politik ab. Und in den Städten, die eine Notschlafstelle vorhalten, sind die konzeptionellen Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung zum Teil verschieden. Eine rechtliche Grundlage und ein verbindlicher Qualitätsrahmen könnten die Notschlafstellen zu einem festen und wichtigen Bestandteil der Jugendhilfelandschaft aufwerten und die Partizipation in der Suche nach Schutz stärken.
Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber bisher keine Ambitionen hatte, Notschlafstellen für Jugendliche in das SGB VIII aufzunehmen – es könnte den Anschein haben, man würde Wohnungslosigkeit unter Minderjährigen akzeptieren. Doch in der Realität sind Notschlafstellen durch die Niedrigschwelligkeit und die (teilweise) Anonymität für viele junge Menschen die bevorzugte Art der Schutzsuche – zumindest vorübergehend. Im Sinne der Partizipation und Selbstbestimmung sollte dieser Umstand Berücksichtigung finden.
In diesem Panel möchten wir mit der Selbstvertretung (ehemaliger) Straßenkinder, Betreibern von Notschlafstellen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft darüber diskutieren, ob eine gesetzliche Grundlage für Notschlafstellen für obdachlose Jugendliche im SGB VIII sinnvoll wäre, wie diese aussehen, in welchem Verhältnis sie zu der IONA stehen könnte und was es für die Realisierung bräuchte.
Weiterführende Informationen
https://www.vse-nrw.de/der-vse/vse-ruhr-niederrhein/einrichtungen/dortmund/sleep-in-stellwerk/
Veranstalter*in
Der Paritätische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten.
Adressat*innen
Politik & Verwaltung
Junge Menschen und Adressat*innen der KJH
Projekt / Fachbereich
Junge Menschen in Notlagen