Projektpräsentation
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Im Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention wird ausgeführt, dass das Wohl der Kinder bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Aber wie kann dies bei Bauvorhaben, wie einer Kindertagesstätte oder dem Neubau einer Kinderklinik, berücksichtigt werden?

Wie kann das Wohl der Kinder vorrangig bei Bauvorhaben wie z. B. einer Kindertagesstätte oder einem Kinderklinikum für die Kinder wirksam berücksichtigt werden? Welche Stufen / Phasen müssen durchlaufen werden, damit alle Beteiligten sich am Ende des Prozesses darüber einig sind, alles getan zu haben, um das Wohl der Kinder einerseits in Erfahrung zu bringen und andererseits auch vorrangig zu berücksichtigen. Und welchen Mehrwert haben vor allem die Kinder und Jugendlichen von so einer Einbindung? An zwei ganz konkreten Beispielen aus Nürnberg, wird der modellhafte Prozess der Einbindung der Kinder beim Bau einer städtischen Kindertagesstätte und beim Bau eines neuen Kinderklinikums näher beleuchtet und abgebildet. Und selbstverständlich wird auch mit einer großen Lupe auf die notwendige Haltung aller Beteiligten geblickt.

Weiterführende Informationen

https://www.nuernberg.de/internet/kinder_und_jugendliche/kinderklinik.html

Veranstalter*in

Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung und erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen.

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung

Projekt / Fachbereich

Jugendamt / Fachbereich Kindertagesstätten in Kooperation mit der Kinderkommission und dem Klinikum Süd