Vortrag + Diskussion
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Leistungserhebungen bei Grundschulkindern führen zu einem Anspruchsdenken an frühkindliche Bildung. Der Elementarbereich habe „Schulfähigkeit“ herzustellen. Der Bildungsanspruch muss dabei neben dem Kind auch sein Bezugssystem in den Blick nehmen, um tatsächlich Anschlussfähigkeit zu gewährleisten.

Der im SGB VIII verankerte Förderungsauftrag der Kindertagesbetreuung umfasst gleichermaßen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Gesellschaftliche Entwicklungen bewirken, dass insbesondere die wesentliche Dimension der sprachlichen Entwicklung in diesem gesetzlich verankerten Auftrag einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren hat und nachhaltig verfolgt werden muss.

Der handlungsleitende Förderungsauftrag erfordert eine, die kindliche Entwicklung beachtende, angemessene Betrachtung der praktischen Arbeit in den Angeboten der Kindertagesbetreuung. Die einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeptionen spiegeln den verbindlich umzusetzenden Sächsischen Bildungsplan wider. Begleitende Unterstützungen zur Umsetzung, wie z. B. Förderrichtlinien, sind dabei im Blick zu behalten.
Zunehmend werden im Ergebnis der Analyse von Leistungserhebungen bei Grundschulkindern die Ansprüche geäußert, dass der Elementarbereich einen höheren Beitrag zur „Schulfähigkeit“ der Kinder zu leisten habe und der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtung stärker akzentuiert werden müsse. Der Bildungsanspruch kann sich jedoch nicht allein auf das Kind und die Erwartung nachfolgender Bildungsinstitutionen richten. Es gilt ebenso, das Bezugssystem – Eltern, Familie und Bildungsinstitutionen – in den Blick zu nehmen und es zu befähigen, das Kind in seiner Entwicklung ganzheitlich und umfassend zu begleiten. Erst dieser systemische Blick ermöglicht ein verantwortungsvolles Bündeln des Handelns der unterschiedlichen Akteure.

Auf dem Fachforum werden im Wesentlichen drei Leitfragen diskutiert:
(1) Welche Aspekte charakterisieren den in eine umfassende Förderung eingebundenen Bildungsauftrag in den Angeboten der Kindertagesbetreuung?
(2) Wie ist der Betrieb „Kindertagesbetreuung“ auszugestalten, um den umfassenden Förder- und Bildungsauftrag umzusetzen?
(3) Welche Nachweise und Dokumentationen können zielführend sein, um den Systemlogiken der Kinder- und Jugendhilfe folgend, das Erreichen des Bildungsauftrages sichtbar zu machen?

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung