Digitale Lunch Break Session
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Der Workshop führt in den Entstehungshintergrund der im BKiSchG fixierten Netzwerkstrukturen im Kinderschutz ein und diskutiert die rechtlichen und fachlichen Einordnungen der in Folge dessen entstandenen kommunalen Netzwerke Frühe Hilfen und (inter-)kommunalen Netzwerke Kinderschutz.

Bereits mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, Netzwerke insbesondere im Bereich Früher Hilfen zu gründen, unter anderem mit dem Ziel, dass relevante Akteur:innen Verfahren im Kinderschutz in diesem Kontext aufeinander abstimmen (§ 3 KKG).

Bei genauerer Betrachtung erweist sich das Verhältnis zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ziele, Aufträge und Akteur:innen jedoch nach wie vor als relativ unscharf. Besonders klärungsbedürftig erscheint die Situation aktuell in Nordrhein-Westfalen, in der neben eine nunmehr fachlich etablierte Vernetzungsstruktur in den Frühen Hilfen mit dem Landeskinderschutzgesetz 2022 die Anforderung zum Auf- bzw. Ausbau von (inter-)kommunalen Netzwerkstrukturen im Kinderschutz tritt (§ 9 Landeskinderschutzgesetz NRW).

Kommunen stehen nun einmal mehr vor der Herausforderung, Schnittmengen zu identifizieren, Grenzlinien zu markieren und nicht zuletzt die Arbeit zwischen den Koordinierungsstellen der beiden Netzwerkstrukturen kooperativ zu definieren. Im Rahmen des Workshops werden in diesem Zusammenhang aktuelle Fragen diskutiert: Welche Ziele und Aufträge verfolgen die jeweiligen Netzwerke? Welche Akteur:innengruppen sind relevant? Wie werden die Netzwerke strukturiert und finanziert?

Weiterführende Informationen

https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/unsere-handlungsfelder/foerderung-familie/fruehe-hilfen/

https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/unsere-handlungsfelder/asd-hilfen-zur-erziehung/wahrnehmung-des-schutzauftrags/

https://jugend.lvr.de

Veranstalter*in

Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung und erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen.

Adressat*innen

Hauptamtliche der Kinder- und Jugendhilfe

Politik & Verwaltung

Projekt / Fachbereich

Sachbereich Beratung, Planung, Förderung